Brille Bonow ist Mitglied in der Augenoptiker-Innung. Das bedeutet für Sie: geschütztes Handwerk, geprüfte Qualifikationen — und die Berechtigung, Leistungen direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.
Was die Innungsmitgliedschaft für Sie bedeutet
Geschütztes Handwerk
Augenoptikermeister mit abgeschlossener Ausbildung, Meisterprüfung und Handwerksrolle — keine anonyme Verkaufskette.
Verbindliche Standards
Innungsbetriebe arbeiten nach den anerkannten Regeln des Handwerks — von der Refraktion bis zur Zentrierung.
Ansprechpartner vor Ort
Reklamation, Reparatur oder Nachjustierung — Sie wissen immer, bei wem Ihre Brille in guten Händen ist.
Fortbildung & Technik
Zugang zu den neuesten Verfahren und Geräten — wie 3D-Refraktion und VX650-Screening.
Abrechnung mit den Krankenkassen
Seit der Gesundheitsreform übernehmen die gesetzlichen Kassen bei Erwachsenen in der Regel keine Brillen mehr — mit wichtigen Ausnahmen. Als Innungsbetrieb sind wir berechtigt, diese Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen:
- Kinder und Jugendliche: Festbeträge für Brillengläser auf Rezept.
- Vergrößernde Sehhilfen: bei entsprechender Diagnose und Rezept — etwa bei Makuladegeneration.
- Kontaktlinsen in medizinisch begründeten Fällen: z. B. Keratokonus oder sehr hohe Sehfehler.
- Zusatzleistungen vieler Krankenkassen und Zusatzversicherungen — wir prüfen Ihre Ansprüche.
Bringen Sie einfach Ihr Rezept und Ihre Versichertenkarte mit — um die Abrechnung kümmern wir uns. Und wenn keine Kassenleistung infrage kommt: Wir beraten Sie transparent zu Preisen und Finanzierung.
Häufig gefragt
Antworten aus der Beratung
Was bedeutet es, dass Brille Bonow Innungsbetrieb ist?
Wir sind Mitglied der Augenoptiker-Innung und in der Handwerksrolle eingetragen. Das steht für geprüfte Qualifikation, anerkannte Handwerksstandards und einen Ansprechpartner vor Ort.
Zahlt die Krankenkasse meine Brille?
Bei Erwachsenen übernehmen die gesetzlichen Kassen in der Regel keine Brillen mehr — mit Ausnahmen. Als Innungsbetrieb rechnen wir diese Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wann übernimmt die Kasse die Kosten?
Bei Kindern und Jugendlichen für Brillengläser auf Rezept, bei vergrößernden Sehhilfen mit entsprechender Diagnose und bei Kontaktlinsen in medizinisch begründeten Fällen wie Keratokonus.
Rechnet Brille Bonow direkt mit der Krankenkasse ab?
Ja. Bringen Sie einfach Ihr Rezept und Ihre Versichertenkarte mit — um die Abrechnung kümmern wir uns. Wir prüfen auch, ob Ihre Zusatzversicherung Leistungen übernimmt.